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LO - auf Ihrer Seite

LO ist die grösste und einflussreichste Organisation der Arbeitnehmer in Norwegen. In den dem Bund angeschlossenen Gewerkschaften sind rund 950 000 Mitglieder vereint.

50% der LO-Gewerkschafter sind Frauen. In einzelnen Gewerkschaften beträgt der Frauenanteil bis zu drei Viertel der Mitglieder.

21 GUTE GRÜNDE FÜR MITGLIEDSCHAFT IN LO
Das Gesetz gibt Ihnen als Arbeitnehmer gewisse Rechte. LO-Mitglieder haben aber noch zusätzliche Rechte, und ihr Gehalt ist öfter höher. Als LO-Mitglied stehen Sie zusammen mit einer Reihe anderer Arbeitnehmer und tragen dazu bei, Arbeitnehmern gute Rechte und anständige Arbeitsverhältnisse zu sichern.
Der Tarifvertrag und der Manteltarifvertrag sichern:
• Tariflohn und tariflichen Überstundenzuschlag
• Zuschlag für unbequeme Arbeitszeiten
• Tarifliche Arbeitszeit • Vorzeitige Pensionierung laut Vertrag (AFP)
• Anspruch auf Beurlaubung aus familiären Gründen
• Anspruch auf Bildungsurlaub
• Anspruch auf längeren Urlaub und mehr Urlaubsgeld
• Unterstützung bei Streik und Aussperrung
• Kostenlose Beratung durch Vertrauensleute
• Kostenlose Rechtsberatung in arbeitsrechtlichen Streitfragen
• Die Möglichkeit, eigene Arbeitsverhältnisse zu beeinflussen
• Einfluss auf Lohn- und Arbeitsbedingungen
• Kostenloses Gewerkschaftsmagazin
• Die Möglichkeit, von LO ein Ausbildungsstipendium zu beantragen
• Sondervorteile für LO-Mitglieder (www.lofavor.no)
• Inventar- und Hausratversicherung
• Invaliden- und Lebensversicherung
• Arbeitsunfallversicherung
• Kostenlose gewerkschaftliche Bildung
• Rabatt auf Reisen, Ferienhäuser und Urlaubsorte
• Und vor allem: die Unterstützung des Gewerkschaftsbundes

Gesetze und Rechte

HABE ICH ANSPRUCH AUF EIN HOHES GEHALT?
Es gibt in Norwegen keinen Mindestlohn. Sie und der Arbeitgeber müssen sich über Ihren Lohn einigen. Als LO-Mitglied können Sie aber einen Tarifvertrag fordern, der Ihnen einen anständigen Lohn sichert.
Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen einer Arbeitnehmerorganisation und einem Arbeitgeber über das Lohnniveau und andere Verhältnisse. Ohne Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft gibt es keine Regeln, die Ihr Lohnniveau regulieren.

Lohn ist mehr als gewöhnlicher Stundenlohn. Achten Sie darauf, dass auch Überstunden, Nachtarbeit und Arbeit an Wochenenden bezahlt werden. LO-Mitglieder, die in einem Betrieb mit einem Tarifvertrag arbeiten, haben Anspruch auf solche Zuschläge.

SCHULUNG
Der Arbeitgeber ist dazu verplichtet, Ihnen genügend Weiterbildung zu gewähren, so dass Sie ohne Probleme die Arbeit ausführen können, für die Sie angestellt worden sind. Solche Schulung wird vom Arbeitgeber finanziert. Die

Schulung soll unter anderem folgendes umfassen:
• Wie die Arbeit ausgeführt werden soll.
• Geltende Regeln für Sicherheit, Gesundheit und Umwelt.
• Geltende Regeln und Vorschriften auf dem Arbeitsplatz Falls die Verwendung von Schutzausrüstung auf dem Arbeitsplatz vorgeschrieben ist, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihnen solche Ausrüstung zu besorgen und zu bezahlen.

GEHALTSSTREIFEN
Es ist wichtig, dafür zu sorgen, dass Sie einen Gehaltsstreifen erhalten, der Ihr Einkommen angibt, denn der Gehaltsstreifen ist Beweis dafür, dass Sie gearbeitet haben. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Ihnen einen Gehaltsstreifen zu geben. Der Gehaltsstreifen soll auch Steuerabzüge und sonstige Abzüge angeben.

LO’s Sommerpatrouille stößt von Zeit zu Zeit auf unseriöse Arbeitgeber, die Steuern abziehen, ohne die abgezogenen Steuern weiter an die Steuerbehörden zu vermitteln. In einem solchen Fall sind Sie derjenige, der in Schwierigkeiten geraten kann. Bewahren Sie deshalb die Gehaltsstreifen gut auf, um die Steuerabzüge dokumentieren zu können. Informieren Sie sofort die Steuerbehörden, falls Sie keinen Gehaltsstreifen von Ihrem Arbeitgeber bekommen, das kann Ihnen Probleme ersparen.

LOHNABZUG
Der Arbeitgeber darf keine Abzüge von Ihrem Lohn oder Urlaubsgeld machen ohne vorherige Absprache mit Ihnen. Sollte der Arbeitgeber behaupten, dass Sie an Umständen schuldig seien, die ihm dazu das Recht gäben, Ihren Lohn zurückzuhalten, muss er zuerst einen Richterspruch nachweisen, der seine Forderung bestätigt oder eine Absprache mit Ihnen haben.

GESETZLICHE FEIERTAGE
Auch während der Feiertage soll man leben, und Ihre Rechnungen werden davon nicht niedriger, dass Sie eine gesetzliches Recht auf freie Tage haben. In Betrieben mit einem Tarifvertrag ist Ihnen Lohn für alle „roten“ Feiertage gesichert. Ohne Tarifvertrag haben Sie nur Anspruch auf Lohn für den 1. und den 17. Mai.

ÜBERSTUNDEN
Der Überstundenzuschlag ist der Zuschlag, den Sie erhalten sollen, wenn Sie mehr als die vereinbarte Arbeitszeit arbeiten. Das Arbeitsrecht legt fest, dass der Überstundenzuschlag mindestens 40 % von dem gewöhnlichen Stundenlohn betragen soll. LO-Mitglieder mit Tarifvertrag erhalten aber in der Regel etwas mehr, normalerweise 50 – 100 % mehr als den gewöhnlichen Stundenlohn.

IM KRANKHEITSFALL
Sie haben Anspruch auf Krankengeld vom ersten Krankheitstag. Innerhalb der ersten zwei Monate des Arbeitsverhältnisses müssen Sie eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, um auf Krankengeld Anspruch zu haben. Nach den ersten zwei Monaten genügt es, dem Arbeitgeber eine eigenhändig ausgefüllte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen für einen Arbeitsunfähigkeitszeitraum von bis zu 3 Tagen. Die eigenhändig ausgefüllte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung darf insgesamt viermal verwendet werden innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten. Der Arbeitgeber zahlt Ihr Gehalt die ersten 16 Tage während der Erkrankung, danach haben Sie Anspruch auf Krankengeld von der staatlichen Krankenversicherung. Für Arbeitsplätze, die an der Regelung für die sogenannte inkludierende Arbeitswelt (IA) teilnehmen, gelten andere Regeln für die Anwendung von eigenhändig ausgefüllten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

LOHN IM KONKURSFALL
Sie haben Anspruch auf Lohn falls Ihr Arbeitgeber Konkurs macht oder der Betrieb wegen zu großer Schulden eingestellt wird. Ein staatlicher Fonds (der Lohngarantiefonds) sichert, dass die Arbeitnehmer kein Geld verlieren im Falle eines Konkurses. Weitere Auskünfte erteilt das Gewerbeaufsichtsamt. Im Konkursfall sollten Sie sich deshalb schnellstens mit dem örtlichen Gewerbeaufsichtsamt in Verbindung setzen, um zu vermeiden, dass Ihre Forderung verjährt.

ARBEITSZEIT
Die Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche und höchstens 9 Stunden pro Tag, die Frühstückspausen sind hier nicht inbegriffen. Wenn Sie mehr arbeiten, haben Sie Anspruch auf Überstundenzuschlag. Nur wenige Betriebe haben einen Arbeitstag, der länger als 8 Stunden ist. LO-Mitglieder in Betrieben mit einem Tarifvertrag haben Anspruch auf Überstunderzuschlag wenn sie mehr als 37,5 Stunden pro Woche arbeiten.

PAUSEN
Wenn Sie mehr als 5 1⁄2 Stunden am Tag arbeiten, haben Sie Anspruch auf mindestens eine Ruhepause. Wenn Sie mehr als 8 Stunden am Tag arbeiten, haben Sie Anspruch auf mindestens eine halbe Stunde Pause im Laufe des Tages. Die Frühstückspause soll als Teil der Arbeitszeit zählen, falls Sie in der Pausenzeit Ihren Arbeitsplatz nicht verlassen können. Die Pause soll dann bezahlt sein. Absprachen über Pausen sollen schriftlich eingegangen werden.

FREIZEIT
Sie haben Anspruch auf eine arbeitsfreie Periode von mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitsperioden (12 Stunden für Jugendliche unter 18 Jahren). Sie haben Anspruch auf eine ununterbrochene arbeitsfreie Periode von mindestens 35 Stunden so dass eine volle 24-stündige Periode immer inbegriffen ist. Diese arbeitsfreie Periode soll wenn möglich zu Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen gelegt werden.

URLAUB
Jugendliche Schüler unter 18 Jahren sollen mindestens 4 Wochen Freizeit im Jahr haben und mindestens 2 dieser Wochen in den Sommerferien. Der Arbeitgeber hat das Recht dazu, den Urlaubszeitpunkt festzusetzen. Er muss allerdings mit Ihnen oder mit der Vertrauensperson besprochen werden.

VORÜBERGEHENDE ENTLASSUNG
Bei reduzierter Arbeitsmenge im Betrieb kann eine vorübergehende Entlassung angeordnet werden. Die Ankündigungsfrist für solche Massnahmen beträgt 14 Tage. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Ihnen Lohn zu zahlen während die Ankündigungsfrist läuft, egal ob Sie arbeiten oder nicht. Arbeitnehmer, die vorübergehend entlassen worden sind und später endgültig entlassen werden, haben Anspruch auf Lohn während der Kündigungszeit.

ARBEITSLOSIGKEIT
Arbeitslose mit einem erworbenen Anrecht auf Tagegeld haben Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Bei Arbeitslosigkeit muss man sich sofort beim Arbeitsamt melden, um die Arbeitslosenunterstützung zu erhalten. Weitere Auskünfte erteilt das Arbeitsamt.

SCHWARZARBEIT 
Einige unseriöse Arbeitgeber wollen, dass ihre Angestellten schwarz arbeiten, das heisst, ohne Steuern zu zahlen. Lassen Sie sich nicht durch verlockende Versprechungen von erhöhten Auszahlungen blenden.
Schwarzarbeiter haben keine Rechte bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Schwarzarbeit ist gesetzwidrig, und Schwarzarbeiter zahlen teures Geld, wenn die Steuerbehörden Schwarzarbeit nachweisen können.

URLAUBSGELD
Sie haben Anspruch auf Urlaubsgeld, ohne Rücksicht auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Das Urlaubsgeld für LO-Mitglieder in Betrieben mit einem Tarifvertrag soll 12 % von Ihren gesamten Einkünften betragen. In Betrieben ohne einen Tarifvertrag beträgt das Urlaubsgeld normalerweise 10,2 %. Die Grundlage für die Berechnung des Urlaubsgeldes umfasst sowohl den gewöhnlichen Lohn, Zuschläge und Überstunden. Das Urlaubsgeld kommt zusätzlich zum Gehalt und darf nicht ein Teil des Gehaltes sein. Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses soll das Urlaubsgeld so schnell wie möglich ausgezahlt werden.

CHANCENGLEICHHEIT
Nach dem Gleichstellungsgesetz gilt das Prinzip „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“. Weder bei Einstellung, Aufstieg, vorübergehenden Entlassungen noch bei endgültigen Entlassungen dürfen Männer und Frauen unterschiedlich behandelt werden.

ARBEITSZEUGNIS
Sie haben Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Das Zeugnis soll Ihre Arbeitsaufgaben und die Dauer des Arbeitsverhältnisses angeben. Das Zeugnis ist ein wichtiges Dokument und ein schriftlicher Beweis dafür, dass Sie sich mit spezifischen Arbeitsaufgaben beschäftigt haben, wenn Sie sich um eine neue Stelle oder einen Ausbildungsplatz bewerben. Oft wird auch die Arbeitsleistung beschrieben. Solche Empfehlungen können später im Leben sehr wertvoll sein. Wichtig zu bedenken ist auch, dass künftige Arbeitgeber und Ausbildungsinstitutionen nur schriftliche Zeugnisse berücksichtigen.

KINDERBETREUUNG
Wenn Sie als Tagesmutter im eigenen Heim arbeiten, gelten besonders günstige Steuerregeln. Diese Regelungen sind in einer vom Finansamt herausgegebenen Publikation beschrieben.

Die angeschlossenen Gewerkschaften

LOKALE GRUNDORGANISATIONEN
An allen Arbeitsplätzen, wo es LO-Mitglieder gibt, führen Vertrauensleute die Gewerkschaftsarbeit durch und vertreten die Interessen der Mitglieder gegenüber den Arbeitgebern. Es gibt ungefähr 130.000 Vertrauensleute im Bund. Alle LO-Mitglieder haben das Recht, ihre eigenen Vertrauensleute zu wählen und sich selbst wählen zu lassen. Die Gewerkschaften in Norwegen sind demokratisch aufgebaut. Freie Wahlen finden auf allen Ebenen und in allen organisatorischen Einheiten statt. Alle Gewerkschafter in Norwegen sind Mitglied einer Betriebsgewerkschaft oder einer Ortsgewerkschaft, die die Interessen der Mitglieder vertreten.

In ungefähr 130 Orten in Norwegen gibt es lokale LO-Organisationen, die Organe der Zusammenarbeit zwischen den Gewerkschaften am jeweiligem Ort oder in der jeweiligen Region und zugleich Hilfsorgane des Bundes sind. Sie behandeln Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse für die Gewerkschafter unabhängig von deren Berufstätigkeit und gewerkschaftlicher Zugehörigkeit. Die Richtlinien für die Tätigkeit dieser Abteilungen werden vom Kongress des Bundes beschlossen.

LO-BÜROS
Um LO auf der lokalen Ebene zu stärken, sind in geeigneten Orten auf Provinzebene LO-Büros etabliert worden. Die LO-Büros sollen den LO-Mitgliedern ein besseres Angebot über die Grenzen der Einzelgewerkschaften sichern. Die lokalen Gewerkschaften und die lokalen LO-Organisationen arbeiten hier zusammen, und die verschiedenen Organisationen und Einheiten der Arbeiterbewegung sind auch dazu eingeladen, sich in den LO-Büros zu installieren.

Gewerkschaften
Der Norwegische Gewerkschaftsbund ist eine demokratische Organisation, die auf Wahl aller mit einer Vertrauensstellung betrauten Gewerkschafter und Mehrheitsentscheigungen in allen Angelegenheiten basiert. Die nationalen Mitgliedsgewerkschaften werden durch Mehrheitsbeschlüsse und durch auf breiter Grundlage gefasste Entscheidungen im Bund zum Besten der gesamten Gewerkschaftsbewegung verpflichtet.

NATIONALE GEWERKSCHAFTEN
Die der LO angeschlossenen nationalen Gewerkschaften haben ihre Basis in den örtlichen Gewerkschaften. Sie sind nach Beruf, Industriezweig oder öffentlichen Einrichtungen aufgebaut. Dem Bund gehören 21 Einzelgewerkschaften an. Hinsichtlich der Mitgliederzahl gibt es Unterschiede von weniger als Tausend bis über 200.000. In der jüngsten Zeit haben sich mehrere Einzelgewerkschaften zusammengeschlossen, um grössere Schlagkraft zu erhalten und besseren Mitgliederservice leisten zu können. Die Organisationsstruktur des Norwegischen Gewerkschaftsbundes ist in kontinuierlicher Entwicklung.

KONGRESS ALLE VIER JAHRE
Das höchste LO-Organ ist der Kongress, der jedes vierte Jahr zusammentritt. Der Kongress behandelt den Tätigkeitsbericht und die Jahresabrechnung und wählt die leitenden Vertrauensleute des Bundes. Der Kongress beschließt ebenfalls das Aktionsprogramm und entscheidet über eventuelle Satzungsänderungen. Der Kongress trifft auch die strategischen Entscheidungen für die Kongressperiode.

Am Kongress nehmen 315 Delegierte teil - 260 gewählte Vertreter der LO-Mitgliedsgewerkschaften, 40 von den Bezirksgewerkschaften gewählte Delegierte und die 15 Mitglieder des Bundesvorstandes, die vom vorigen Kongress gewählt wurden. Jede Einzelgewerkschaft stellt mindestens einen Delegierten zum Kongress. Die Anzahl der Delegierten ist von der Zahl der Mitglieder in der jeweiligen Gewerkschaft abhängig. Jeder Bezirk hat mindestens einen Delegierten.

AUTORITÄT ZWISCHEN DEN KONGRESSEN
Der Generalrat ist das höchste Organ des Bundes zwischen den Kongressen. Die Mitglieder des Generalrates werden von den einzelnen Mitgliedsgewerkschaften gewählt. Die Anzahl der Delegierten ist von der Zahl der Mitglieder in der jeweiligen Gewerkschaft abhängig. Gewerkschaften mit weniger als 5.000 Mitgliedern haben einen Delegierten. Die 15 ständigen Mitglieder des Bundesvorstandes sind ebenfalls Vertreter des Generalrates. Zusätzlich hat jeder Bezirk einen Vertreter. Der Generalrat tritt mindestens einmal jährlich zusammen um die Jahresabrechnung und den Tätigkeitsbericht zu behandeln und über die Richtlinien für die Tarifpolitik des Gewerkschaftsbundes zu entscheiden.

DIE TÄGLICHE ARBEIT
Der Bundesvorstand leitet die Tätigkeit des Bundes und tagt wöchentlich. Er setzt sich aus 15 Mitgliedern und 10 stellvertretenden Mitgliedern zusammen. Der Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden und der Hauptkassierer sind ständige Mitglieder mit Stimmrecht. Die übrigen Mitglieder werden vom Kongress gewählt, vorzugsweise unter den Vorsitzenden der Einzelgewerkschaften. Der Vorsitzende von LO-Staat ist Beobachter mit Rede- und Antragsrecht. Die stellvertretenden Mitglieder nehmen an den Tagungen des Bundesvorstandes teil und haben Rede- og Antragsrecht. Auch die Vertretung der LO-Angestellten nimmt mit einem Delegierten teil und hat dieselben Rechte.

Ein kampferfülltes, erfolgreiches Jahrhundert
Die Arbeiterbewegung wuchs in Norwegen in der letzten Hälfte des 19. Jahrhunderts heran. Die industrielle Revolution hatte hier wie in anderen Ländern auch eine neue Klasse hervorgebracht.

Die rasche Entwicklung der Arbeiterklasse führte zu umfassenden sozialen Umwälzungen. Die Menschen flüchteten vor der Armut auf dem Lande und suchten ihr Glück in den Städten, wo sie in den Fabriken Arbeit und Einkommen fanden. Die meisten sicherten sich ein besseres Auskommen als sie als Häusler und Landarbeiter hatten. Aber viele wurden in ein noch grösseres und erbarmungsloseres Elend gestürzt. Erst nach vielen harten Kämpfen errangen die Arbeiter die Vereinigungsfreiheit. Die ersten Gewerkschaften wurden in Norwegen in den 1870er Jahren gegründet. Allmählich entstanden Gewerkschaften im ganzen Land. Die ersten landesweiten Gewerkschaftsverbände waren bald eine Realität. Und am Ende des 19. Jahrhunderts war die Zeit reif, die Kräfte über die Berufsgrenzen hinweg in einem Bund zu vereinen.

Landsorganisasjonen i Norge - der Norwegische Gewerkschaftsbund (LO) - wurde am 1. April 1899 gegründet. Im folgenden Jahr schufen die Arbeitgeber ihre Interessenorganisation, die heute den Namen Næringslivets Hovedorganisasjon – Hauptverband der Norwegischen Wirtschaft und Industrie – trägt.

GROSSE FORTSCHRITTE UND NEUE HERAUSFORDERUNGEN 
Erst nach harten und erbitterten Arbeitskonflikten gelang der Arbeiterbewegung der Vormarsch und Durchbruch in den 1920-er und 1930-er Jahren. Während der Jahre der deutschen Besetzung nahmen viele Gewerkschafter am Widerstand und der illegalen Tätigkeit teil. Nach dem Krieg spielte die Arbeiterbewegung eine führende Rolle beim Aufbau der norwegischen Wohlfahrtsgesellschaft. Den meisten Norwegern wurde ein neues Maß an Wohlstand und Sicherheit zuteil. Im Laufe einiger Jahrzehnte wurde Norwegen ein reiches Land mit geringeren Klassenunterschieden und einer gerechteren Verteilung des Sozialproduktes, als es in den meisten anderen Gesellschaftsformen der Welt der Fall war. Aber es ist noch viel zu tun. Im neuen Jahrhundert steht die Gewerkschaftsbewegung in Norwegen vor sowohl ungelösten Aufgaben als auch neuen Herausforderungen.